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	<title>CLLB Blog</title>
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	<description>Aktuelle Fälle</description>
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		<title>Weiterer Erfolg für GFE-Geschädigten. Oberlandesgericht München bestätigt Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes. CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche auch gegen Berater und Vermittler.</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/01/weiterer-erfolg-fur-gfe-geschadigten-oberlandesgericht-munchen-bestatigt-schadensersatzanspruch-gegen-den-vermittler-eines-blockheizkraftwerkes-cllb-rechtsanwalte-prufen-anspruche-auch-gegen-berater/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 14:30:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[München, 31.01.2012 – Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat zwischenzeitlich auch das Oberlandesgericht München den Schadensersatzanspruch eines geschädigten GFE-Anlegers gegen den damaligen Vermittler der Anlage bestätigt. Bereits am 14.10.2011 hat das Landgericht Landshut den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>München, 31.01.2012 – </strong>Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat zwischenzeitlich auch das Oberlandesgericht München den Schadensersatzanspruch eines geschädigten GFE-Anlegers gegen den damaligen Vermittler der Anlage bestätigt.<span id="more-658"></span></p>
<p>Bereits am 14.10.2011 hat das Landgericht Landshut den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.</p>
<p>Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger erwarb im Sommer 2010 ein Blockheizkraftwerk von der GFE Energy AG zu einem Kaufpreis in Höhe von € 35.700,00. Dieses Blockheizkraftwerk wurde im weiteren Verlauf an die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verpachtet. Bekanntermaßen wurde über das Vermögen der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Über das Vermögen der GFE Energy AG wurde am 16.08.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet.</p>
<p>Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger vertritt die Auffassung, von dem Vermittler, der ihm das Konzept der „GFE-Gruppe“ vorgestellt hat, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Er verlangte von dem Vermittler den ihm entstandenen Schaden ersetzt.</p>
<p>Sowohl das Landgericht Landshut, als auch das Oberlandesgericht München gaben dem Kläger Recht.</p>
<p>„Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.“</p>
<p>Insbesondere die Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde), sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten. Verunsichert werden geschädigte GFE-Anleger darüber hinaus durch die zahlreichen &#8211; teils widersprüchlichen – Angaben, die im Internet zu finden sind.</p>
<p>„Auch unserer Kanzlei gegenüber wurde in den letzten Monaten von zahlreichen Kanzleien erklärt, ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler oder Berater sei per se ausgeschlossen , da keine Anspruchsgrundlage ersichtlich sei“, führt Rechtsanwalt Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus. Diese Kanzleien beschränken sich dann offensichtlich auf eine Vertretung in den Insolvenzverfahren oder auf ein Vorgehen gegen die &#8220;Hintermänner&#8221; der GFE-Gruppe.</p>
<p>Die bisher ergangenen Entscheidungen belegen jedoch, dass ein sachgerechtes Vorgehen bei vorliegen der Voraussetzungen gegen den Vermittler / Berater sowohl juristisch, als auch wirtschaftlich erfolgversprechender sein kann. Die Vermittler und Berater verfügen oftmals über eine Haftpflichtversicherung. Außerdem sehen sich die Vermittler und Berater in der Regel nur wenigen Forderungen ausgesetzt. Im Gegensatz dazu dürften die „Hintermänner“ der GFE-Gruppe Forderungen in Millionenhöhe gegenüberstehen.</p>
<p>Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte führt deshalb gegenwärtig eine Vielzahl von Verfahren gegen Berater und Vermittler in ganz Deutschland.</p>
<p>Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen geschädigten Erwerbern von Blockheizkraftwerken, die sich unzutreffend beraten fühlen, eine spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.</p>
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		<title>Schiffsfonds in der Krise – Teil 16: Insolvenzantrag des HC „Container Flotten-Fonds“</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/01/schiffsfonds-in-der-krise-%e2%80%93-teil-16-insolvenzantrag-des-hc-%e2%80%9econtainer-flotten-fonds%e2%80%9c/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 10:30:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[München, den 25. Januar 2012: Wie vor kurzem bekannt wurde, wurde nun für die HC „Container Flotten-Fonds“ Beteiligungs GmbH &#38; Co. KG vor dem Amtsgericht Lingen Insolvenzantrag gestellt (18 IN 1/12). Am 16. Januar 2012 um 14.49 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>München, den 25. Januar 2012: Wie vor kurzem bekannt wurde, wurde nun für die HC „Container Flotten-Fonds“ Beteiligungs GmbH &amp; Co. KG<strong> </strong>vor dem Amtsgericht Lingen Insolvenzantrag gestellt (18 IN 1/12). Am 16. Januar 2012 um 14.49 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt.<span id="more-655"></span></p>
<p>Überraschend ist die Insolvenz des Unternehmens, dessen Fondsvolumen sich auf 40 Millionen Euro beläuft, aber keineswegs. Die HC „Container Flotten-Fonds“ Beteiligungs GmbH &amp; Co.KG hatte bereits seit mehreren Jahren mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, Stiftung Warentest in der Ausgabe 5/2010 ihres Magazins Finanztest daher den Fonds als notleidend bezeichnet.</p>
<p>Auch, wenn die Insolvenz des Fonds für die Anleger wohl zu erheblichen Verlusten, möglicherweise sogar zu einem Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht unbedingt chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater gegenüber den Anlegern nicht ihren Aufklärungspflichten nachgekommen sind“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht  nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.</p>
<p>Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.</p>
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		</item>
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		<title>Schiffsfonds in der Krise – Teil 14: DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH &amp; Co. Aframaxtanker KG insolvent</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 08:50:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[München, den 19. Januar 2012. Nachdem die DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH &#38; Co. Aframaxtanker KG vor dem Amtsgericht Dortmund Insolvenzantrag gestellt hatte (Az. 254 IN 162/11), wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Dortmund am 15. Dezember 2011 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>München, den 19. Januar 2012. Nachdem die DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH &amp; Co. Aframaxtanker KG vor dem Amtsgericht Dortmund Insolvenzantrag gestellt hatte (Az. 254 IN 162/11), wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Dortmund am 15. Dezember 2011 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt.<span id="more-652"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Überraschend ist die Insolvenz des Unternehmens aber keineswegs. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte bereits vor kurzem über Rettungsversuche des Fondshauses berichtet. Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich hatte hierzu erklärt: „Nach den uns vorliegenden Informationen hat der Fonds Verbindlichkeiten in Höhe von 59 Millionen US-Dollar zu verzeichnen. Durch einen kurzfristigen Verkauf der beiden Schiffe könnten aber nach Einschätzung der Geschäftsführung lediglich circa 32 Millionen US-Dollar eingenommen werden. “</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Inzwischen steht fest, dass die Schiffe tatsächlich versteigert wurden, ohne, dass die Insolvenz abgewendet werden konnte. Trotzdem versucht die Fondsgesellschaft, die Geschäftstätigkeit weiter aufrecht zu erhalten und erklärt, die Aframax-Tanker zurückkaufen zu wollen. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass die Fondsbeteiligten ihre Beteiligung erhöhen und 27 % ihres Nominalbetrages ´nachschießen`.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Betroffene Anleger befinden sich somit in einer schwierigen Situation. Wenn sie der  Nachzahlung nicht nachkommen, besteht das Risiko, dass sie auch das bereits investierte Kapital aufgrund der Insolvenz der Fondsgesellschaft verlieren. Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fonds führt“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese im Rahmen der Beratungsgespräche, die zur Zeichnung der Anlage führten, nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schiffsfonds in der Krise &#8211; Teil 15: Saylemoon Rickmers – Nina Rickmers: Totalverlust befürchtet</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/01/schiffsfonds-in-der-krise-teil-15-saylemoon-rickmers-%e2%80%93-nina-rickmers-totalverlust-befurchtet/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 15:57:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[München, den 20. Januar 2012. Nachdem in den letzten Monaten bereits zahlreiche Schiffsfonds Insolvenz anmelden mussten, befindet sich nun mit dem Fonds Saylemoon Rickmers – Nina Rickmers ein weiterer Fonds in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Wie die Treuhänderin des Fonds, die Elbe Vermögens Teuhand GmbH, den Anlegern vor einigen Wochen in einem Schreiben mitteilte, drohe die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>München, den 20. Januar 2012. Nachdem in den letzten Monaten bereits zahlreiche Schiffsfonds Insolvenz anmelden mussten, befindet sich nun mit dem Fonds Saylemoon Rickmers – Nina Rickmers<strong> </strong>ein weiterer Fonds in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Wie die Treuhänderin des Fonds, die Elbe Vermögens Teuhand GmbH, den Anlegern vor einigen Wochen in einem Schreiben mitteilte, drohe die Insolvenz des Fonds. Ursächlich hierfür sei, dass die finanzierende Bank von dem Fonds nun – nachdem sie hierauf wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage des Fonds für die Jahre 2010 und 2011 verzichtet hatte – die Bedienung der Raten für die ausgereichten Darlehen einfordere. Ob dies der Fondsgesellschaft gelingt, ist fraglich.<span id="more-650"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Betroffene Anleger stehen aber nicht chancenlos dar. Denn in Betracht kommt für die Geschädigten insbesondere ein Vorgehen gegen die Anlageberater. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die dem Fonds<strong> </strong>immanenten Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Anleger vertritt. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den Anlegern die Beteiligung an dem Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ferner kann man sich gegebenenfalls auch die Provisions-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Nutze machen. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten haben, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit nach der Erfahrung der CLLB Rechtsanwälte nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Im vorliegenden Fall dürfte die Aufklärung regelmäßig nur unzureichend erfolgt sein. So wurden nach unserer Erfahrung Anleger oftmals nicht über die bestehenden Risiken, die bis zum Totalverlust reichen, informiert. Gleiches gilt für den Umstand, dass kein geregelter Zweitmarkt besteht, was angesichts der Mindestlaufzeit bis 2020 für viele Anleger überaus problematisch sein kann. Auch die Darlehensquote von fast zwei Dritteln des Kommanditkapitals und die sich aus der Fremdfinanzierung ergebenden Risiken wurde wohl nur selten in der notwendigen Deutlichkeit erläutert. Dieses gilt auch für die Höhe der Vertriebsprovisionen in zweistelliger Höhe“, so Rechtsanwalt Luber weiter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>RWI Real Wert Invest: Kriminelle Machenschaften? CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern rasches Handeln zur Vermögenssicherung</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/01/rwi-real-wert-invest-kriminelle-machenschaften-cllb-rechtsanwalte-empfehlen-anlegern-rasches-handeln-zur-vermogenssicherung/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 15:56:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Berlin, 20.01.2012 – Im Internet wird berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Dresden gegen sechs Mitglieder aus der Geschäftsleitung und dem Umfeld der Unternehmensgruppe RWI Real Wert Invest ermittelt. RWI bot Anlegern die Möglichkeit, sich am Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu beteiligen. Im Zuge dessen seien Vermögenswerte sichergestellt und die Anleger angeschrieben worden. Sie sollen auf die Möglichkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Berlin, 20.01.2012 </strong>– Im Internet wird berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Dresden gegen sechs Mitglieder aus der Geschäftsleitung und dem Umfeld der Unternehmensgruppe RWI Real Wert Invest ermittelt. RWI bot Anlegern die Möglichkeit, sich am Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu beteiligen. Im Zuge dessen seien Vermögenswerte sichergestellt und die Anleger angeschrieben worden. Sie sollen auf die Möglichkeit eines Rückgewinnungshilfeverfahrens aufmerksam gemacht worden sein.<span id="more-648"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dieses strafprozessuale Verfahren bietet geschädigten Anlegern die Möglichkeit, sich an den gesicherten Vermögenswerten schadlos zu halten. Anders jedoch als etwa bei einem Insolvenzverfahren gilt hier der Grundsatz „wer zuerst kommt mahlt zuerst“ und nicht der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Geschädigten. Deshalb sollten Anleger versuchen, zu den ersten zu gehören, die auf das sichergestellte Vermögen zugreifen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dabei ist einiges zu beachten. So reicht es nicht, zunächst bloß wie im Insolvenzverfahren die Forderung anzumelden. Vielmehr muss der Anleger erst einen rechtskräftigen Titel gegen die Personen erlangen, bei denen das Vermögen gesichert wurde. Anschließend muss eine rangwahrende Pfändung stattfinden und im Regelfall ein separates Zulassungsverfahren vor dem Strafgericht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Komplexität und Eilbedürftigkeit eines solchen Verfahrens lässt die Konsultation einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei sinnvoll erscheinen. Bleiben die Geschädigten untätig oder werden sie zu spät tätig, so werden die sichergestellten Werte wieder freigegeben, was dazu führen kann, dass ein Zugriff später unter Umständen völlig unmöglich wird, weil Vermögenswerte dann beiseite geschafft wurden, erklärt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Debi Select – CLLB Rechtsanwälte informiert: Falschberatung ? Berater empfahlen mehrfach den Verkauf von Lebensversicherungen zur Investition in Debi Select Fonds – Welche Rolle spielte die Inter Consult Factoring beim Verkauf der Lebensversicherungen?</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/01/debi-select-%e2%80%93-cllb-rechtsanwalte-informiert-falschberatung-berater-empfahlen-mehrfach-den-verkauf-von-lebensversicherungen-zur-investition-in-debi-select-fonds-%e2%80%93-welche-rolle-spiel/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 15:38:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[München, Berlin, 17.01.2012 Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben.  Anleger berichten in letzter Zeit verstärkt, dass ihnen von Seiten verschiedener Anlageberater empfohlen wurde, ihre für die Altersvorsorge abgeschlossenen Lebensversicherungen zu kündigen und den sich daraus ergebenden Erlös in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>München, Berlin, 17.01.2012</p>
<p>Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. <span id="more-646"></span></p>
<p>Anleger berichten in letzter Zeit verstärkt, dass ihnen von Seiten verschiedener Anlageberater empfohlen wurde, ihre für die Altersvorsorge abgeschlossenen Lebensversicherungen zu kündigen und den sich daraus ergebenden Erlös in die Fonds der Debi Select Gruppe zu investieren.</p>
<p>Auffallend ist, dass Anlageberater aus den unterschiedlichsten Teilen Deutschland den Anlegern dazu geraten haben, ihre bestehenden Lebensversicherungen über eine Gesellschaft mit dem Namen „Inter Consult Factoring“ zu veräußern. </p>
<p>Ein Blick ins Handelsregister zeigt, dass die Gesellschaft ursprünglich ihren Sitz in Landshut hatte, wie auch die Debi Select. </p>
<p>Weiter ergibt sich aus dem Handelsregister, dass ursprünglich auch die StiKon Treuhand GmbH als Kommanditistin an der Inter Consult Factoring beteilgt war. Der Name StiKon Treuhand GmbH dürfte den Anlegern der diversen Debi Select Fonds ebenfalls bekannt sein. </p>
<p>„Sollte sich im Rahmen der weiteren Ermittlungen ergeben, dass die Inter Consult Factoring im Interesse der Debi Select Gruppe gehandelt haben sollte und den Anlageberatern nicht nur von der Debi Select für die Vermittlung der Debi Select Beteiligungen, sondern zudem auch noch von der Inter Consult Factoring Provisionen für den Erwerb der Lebensversicherung gezahlt worden sind, eröffnen sich weitere Anspruchsgrundlagen für Anleger der Debi Select Fonds“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB. </p>
<p>In letzter Zeit kursieren im Internet auch weitere Anwaltsschreiben an Anleger der Debi Select Fonds, wonach bei Falschberatungen kein Rückabwicklungsanspruch bestehen soll. </p>
<p>Das Schreiben der Anwällte, das der Kanzlei CLLB vorliegt, bezieht sich jedoch ausschließlich auf Ansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft, nicht aber auf Ansprüche gegenüber Anlageberatern und Anlageberatungsgesellschaften. </p>
<p>Sollten Anleger der Debi Select Fonds von ihren Anlageberatern nicht, oder nicht vollständig über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt worden sein, kommen nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich immer auch Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Diese richten sich gegen den Berater, nicht aber gegen die Fondsgesellschaft selbst. </p>
<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.</p>
<p>Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.</p>
<p>Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten. </p>
<p>Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurden Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen, erklärt Rechtsanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der Debi Select vertritt. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.</p>
<p>Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. </p>
<p>Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.</p>
<p>Nach Schilderung der Anleger stehen bei einzelnen Fonds die zugesagten Ausschüttungen seit September 2011 zur Zahlung aus. Die bereits mehrfach angekündigten Zahlungen wurden bis heute nicht bedient. Auch die bereits angekündigte Gesellschafterversammlung wurde bis heute nicht einberufen.</p>
<p>In anderen Fällen hatten Anleger bereits im Jahr 2010 ihre Beteiligung gekündigt. </p>
<p>Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist somit bereits seit dem 01.07.2011 fällig.</p>
<p>„Trotz Fälligkeit ist eine Zahlung der Forderung Seitens des Fonds bisher nicht erfolgt, so dass zwischenzeitlich diverse Klagen auf Abrechnung und Auszahlung eingereicht werden mussten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron weiter. </p>
<p>CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.</p>
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		<title>Multi Advisor Fund I GbR: Alleinaktionär und Vorsitzender der IFF AG wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in Untersuchungshaft</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 09:32:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[München, 17. Januar 2012 – Der Alleinaktionär und Vorsitzende der IFF AG, Herr Michael Turgut, befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Hof wirft ihm vor, über die Vermittler der IFF AG bewusst falsche Angaben über die tatsächliche Verwendung der Einmalanlagen und über das Risiko der Beteiligung an der Multi Advisor I GbR gemacht zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>München, 17. Januar 2012</strong> – Der Alleinaktionär und Vorsitzende der IFF AG, Herr Michael Turgut, befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Hof wirft ihm vor, über die Vermittler der IFF AG bewusst falsche Angaben über die tatsächliche Verwendung der Einmalanlagen und über das Risiko der Beteiligung an der Multi Advisor I GbR gemacht zu haben. Zu Abklärung der Geschädigten hat sich die Kriminalpolizeiinspektion Hof im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hof daher an die Anleger gewandt und um Mithilfe gebeten. In den Fragebögen der Kriminalpolizeiinspektion werden hierzu insbesondere Fragen zu den Umständen der Vermittlung und der Rolle der IFF AG gestellt.<span id="more-644"></span></p>
<p>„Für die Geschädigten sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof ein erfreulicher erster Schritt“, so Rechtsanwalt Steffen Liebl von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Anleger der Multi Advisor I GbR vertritt. „Allerdings war dieser u. E. auch zu erwarten. Denn wir tragen in den Gerichtsverfahren unserer Mandanten, die von der IFF AG vermittelte Kapitalanlagen gezeichnet haben, bereits seit zwei Jahren vor, dass die Vermittler der IFF AG systematisch fehlerhaft beraten haben und dass dies auf die Schulung des Herrn Turgut zurückgehe.“</p>
<p>„Auch die Zivilgerichte haben Herrn Turgut bereits in Haftung genommen“ ergänz Rechtsanwalt Christian Luber LLM., M.A, von CLLB Rechtsanwälte. So verurteilte ihn das Oberlandesgericht München mehrmals wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz, weil er die für ihn tätigen Anlageberater angewiesen hatte, in den Beratungsgesprächen Risiken zu verharmlosen. Auch die Oberlandesgerichte in Bamberg, Stuttgart und Köln verurteilten die Multi Advisor zu Schadensersatz bzw. wiesen die Klage der Gesellschaft ab. Das Oberlandesgericht Karlsruhe erklärte sogar, dass  der Vertrieb der Multi Advisor Fund I GbR selbst darauf angelegt gewesen sei, Anleger zu schädigen.</p>
<p>Für die Geschädigten bestehen somit mehrere Möglichkeiten, ihren Schaden zu begrenzen.  Zum einen können sie gegen die Beratungsgesellschaften vorgehen. Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken, wie z.B. das unternehmerische Risiko und das Zweitmarktrisiko, aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Herrn Turgut, beispielsweise wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, geltend zu machen.</p>
<p>Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.</p>
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		<title>Schiffsfonds in der Krise – Teil 13: MPC Fonds Santa „R“ Schiffe mbH &amp; Co. KG</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 15:09:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[München, den 16. Januar 2012. Nachdem in den letzten Monaten bereits zahlreiche Schiffsfonds Insolvenz anmelden musste, befindet sich nun mit der MPC Fonds Santa „R“ Schiffe mbH &#38; Co. KG ein weiterer Fonds in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nach Presseberichten konnten wirtschaftliche Erfolge nicht wie erhofft erzielt werden, sodass die zum Kauf der Schiffe aufgenommenen Darlehen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>München, den 16. Januar 2012. Nachdem in den letzten Monaten bereits zahlreiche Schiffsfonds Insolvenz anmelden musste, befindet sich nun mit der MPC Fonds Santa „R“ Schiffe mbH &amp; Co. KG ein weiterer Fonds in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nach Presseberichten konnten wirtschaftliche Erfolge nicht wie erhofft erzielt werden, sodass die zum Kauf der Schiffe aufgenommenen Darlehen nicht zurück gezahlt werden können. Fast zwangsläufig können auch die prospektierten Ausschüttungen an die Anleger nicht geleistet werden – eine für die Anleger überaus unbefriedigende Situation.<span id="more-640"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Betroffene sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an dem Fonds empfohlen haben, prinzipiell ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ferner ist auch die Provisions-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten haben, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit nach der Erfahrung der CLLB Rechtsanwälte nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Rechtsprechung gilt auch für freie Anlageberater, wenn diese nicht auf Provisionen, die die 15%-Schwelle übersteigen, hingewiesen haben. „Gerade dies dürfte aber nach unserer Einschätzung nur sehr selten erfolgt sein“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Dies, obwohl vorliegend von Provisionen, die sogar die 20-Prozemt-Schwelle überschreiten, auszugehen ist.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Luber bewertet die Aussichten für geschädigte Anleger daher als überdurchschnittlich gut, weist aber zugleich auf das akute Verjährungsrisiko hin. Dies gilt für alle 2002 gezeichneten Beteiligungen. Schadensersatzansprüche verjähren hier nämlich 10 Jahre stichtagsgenau nach Entstehung. Eine Beratung von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten ist somit angezeigt.</p>
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		<title>IVG Euroselect Zwölf GmbH &amp; Co KG &#8211; Richtigstellung zur Pressemitteilung vom 02.01.2011 von CLLB Rechtsanwälte</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/01/ivg-euroselect-zwolf-gmbh-co-kg-richtigstellung-zur-pressemitteilung-vom-02-01-2011-von-cllb-rechtsanwalte/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 15:42:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter dem Titel „IVG Euroselect Zwölf GmbH &#38; Co KG – Neue Hiobsbotschaften zu Weihnachten – CLLB Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten nicht untätig bleiben“ veröffentlichten CLLB Rechtsanwälte am 02.01.2011 eine Pressemitteilung. In diese Pressemitteilung sind fehlerhafte Aussagen gelangt, die nicht den Tatsachen entsprechen und die hiermit korrigiert werden sollen. In der Pressemitteilung heißt es, der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter dem Titel „IVG Euroselect Zwölf GmbH &amp; Co KG – Neue Hiobsbotschaften zu Weihnachten – CLLB Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten nicht untätig bleiben“ veröffentlichten CLLB Rechtsanwälte am 02.01.2011 eine Pressemitteilung.<span id="more-637"></span></p>
<p>In diese Pressemitteilung sind fehlerhafte Aussagen gelangt, die nicht den Tatsachen entsprechen und die hiermit korrigiert werden sollen.</p>
<p>In der Pressemitteilung heißt es, der wichtige Mieter ING habe den Mietvertrag bereits gekündigt. </p>
<p>Tatsächlich ist das nicht der Fall. Richtig ist, dass ING im Jahre 2016 den Mietvertrag nicht verlängern will und sich lediglich darum bemüht, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. IVG hat hierzu mitgeteilt, dass dies nach englischem Recht dann möglich sei, wenn entweder eine Kompensationszahlung geleistet wird, die den Nachteil des Vermieters ausgleicht, oder wenn ein angemessener Nachmieter gefunden wird. </p>
<p>CLLB Rechtsanwälte stellen fest, dass es aufgrund dieses noch nicht vollständig geklärten Sachverhalts der Geschäftsführung des Fonds unmöglich ist, die zukünftigen Auswirkungen der Nichtverlängerung des Mietverhältnisses durch den Mieter ING bereits heute mitzuteilen.</p>
<p>In der Pressemitteilung heißt es weiter, bei dem IVG Euroselect 12 bestehe die gleiche Loan-to-Value- Problematik wie bei dem IVG Euroselect 14. Hierzu ist zu bemerken, dass der IVG Euroselect 14 ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen hat, der IVG Euroselect 12 jedoch ein Darlehen in Britischen Pfund. Dies führt dazu, dass beim Euroselect 14 ein Währungsrisiko im Verhältnis GBP – CHF besteht, beim IVG Euroselect 12 besteht ein solches nicht. Es  wird klargestellt, dass die LTV-Probleme der beiden Fonds nicht bzw. nur eingeschränkt vergleichbar sind, da die LTV-Probleme der beiden Fonds auf teilweise unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind. </p>
<p>CLLB Rechtsanwälte sind stets um eine seriöse, zutreffende Berichterstattung besorgt und bedauern die unzutreffenden Angaben in der Pressemitteilung vom 02.01.2011.</p>
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		<title>DF Erste Asien Immobilienentwicklungs GmbH &amp; Co. KG (db Asia Invest) &#8211; CLLB Rechtsanwälte reichen Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung ein</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/01/df-erste-asien-immobilienentwicklungs-gmbh-co-kg-db-asia-invest-cllb-rechtsanwalte-reichen-klage-wegen-fehlerhafter-anlageberatung-ein/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 08:25:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Berlin, 04.01.2010 – Am Zweitmarkt werden die Beteiligungen am db Asia Invest nur noch zu einem Kurs von rund 50 % gehandelt. Der geschlossene Fonds investierte die Gelder der Anleger als Dachfonds in mehrere Immobilienfonds (Zielfonds), die auf dem asiatischen Markt investieren.  Ein von CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger ist der Auffassung, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Berlin, 04.01.2010 </strong>– Am Zweitmarkt werden die Beteiligungen am db Asia Invest nur noch zu einem Kurs von rund 50 % gehandelt. Der geschlossene Fonds investierte die Gelder der Anleger als Dachfonds in mehrere Immobilienfonds (Zielfonds), die auf dem asiatischen Markt investieren. </p>
<p>Ein von CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger ist der Auffassung, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Er hat Klage gegen die Deutsche Bank eingereicht, die ihm den Asia Invest vermittelte. Die Klage ist gerichtet auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs.</p>
<p>Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich empfehlt allen Anlegern, die sich ebenfalls für nicht korrekt aufgeklärt halten, die Prüfung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung. Grundsätzlich muss der Berater einer Bank vor Zeichnung über die mit einem solchen Fonds verbundenen Risiken, wie etwa das Totalverlustrisko und die fehlende Fungibilität (jederzeitige problemlose Handelbarkeit) aufklären. Ebenso ist unter Umständen über die von der Bank vereinnahmte Provision für die Vermittlung des Fonds aufzuklären. Erst wenn ein Anleger weiß, was die Bank an einer Vermittlung verdient, kann der Anleger sich ein Bild über eventuelle eigene wirtschaftliche Interessen der Bank an der Vermittlung machen und hinterfragt die Empfehlung möglicherweise kritischer.</p>
<p>In vielen Fällen tragen auch bestehende Rechtsschutzversicherungen die mit einer Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche verbundenen Kosten.</p>
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			<wfw:commentRss>http://cllb.de/blog/2012/01/df-erste-asien-immobilienentwicklungs-gmbh-co-kg-db-asia-invest-cllb-rechtsanwalte-reichen-klage-wegen-fehlerhafter-anlageberatung-ein/feed/</wfw:commentRss>
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