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	<title>CLLB Blog</title>
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	<description>Aktuelle Fälle</description>
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		<title>CLLB erstreitet weitere Urteile gegen Debi Select – LG Landshut verurteilt Debi Select zur Gewährung von Akteneinsicht an Anleger – Anleger erwirken vor dem LG Landshut Beschluss zur Erstellung der ausstehenden Auseinandersetzungsbilanz</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/05/cllb-erstreitet-weitere-urteile-gegen-debi-select-%e2%80%93-lg-landshut-verurteilt-debi-select-zur-gewahrung-von-akteneinsicht-an-anleger-%e2%80%93-anleger-erwirken-vor-dem-lg-landshut-beschluss-zur-e/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 15:39:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[München, Berlin, 10.05.2012  Seit den Gesellschafterversammlungen der Debi Select Fonds am 21./22.04.2012 in Esslingen sind nun weitere drei Wochen vergangen, ohne dass die von Seiten der Fondsgesellschaft gemachten vollmundigen Versprechungen auch nur ansatzweise erfüllt wurden. &#160; Bis heute liegt den Anlegern keine genehmigte Bilanz für das Jahr 2010 vor. &#160; Die von Seiten der Fondsgesellschaft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>München, Berlin, 10.05.2012 </p>
<p>Seit den Gesellschafterversammlungen der Debi Select Fonds am 21./22.04.2012 in Esslingen sind nun weitere drei Wochen vergangen, ohne dass die von Seiten der Fondsgesellschaft gemachten vollmundigen Versprechungen auch nur ansatzweise erfüllt wurden.<span id="more-758"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bis heute liegt den Anlegern keine genehmigte Bilanz für das Jahr 2010 vor.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die von Seiten der Fondsgesellschaft mehrfach zugesagte Akteneinsicht in die Geschäftsunterlagen der Fonds wurde bis heute nicht gewährt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allerdings hat nunmehr ein der von Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger die von ihm geforderte Akteneinsicht in die Geschäftsunterlagen erfolgreich gerichtlich durchgesetzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Debi Select wurde vom zuständigen Amtsgericht Landshut verurteilt, dem Anleger oder einem von ihm beauftragten Rechtsanwalt, Akteneinsicht zu gewähren. Darüber hinaus muss die Debi Select dem Anleger sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist es nach wie vor absolut unverständlich, warum die Geschäftsführung der Debi Select weitere unnötige Anwalts- und Gerichtskosten produziert, um sich gegen begründete Ansprüche der Anleger erfolglos zu verteidigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>So wurden von Seiten der Kanzlei CLLB zu Gunsten von Anlegern der diversen Debi Select Fonds bereits etliche Urteile erstritten, in denen die Debi Select Fonds verpflichtet wurde, Anlegern, die ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt hatten, die Höhe des ihnen zustehenden Auseinandersetzungsguthabens zu berechnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Trotz dieser Urteile liegen die geforderten Auseinandersetzungsbilanzen bis heute nicht vor.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>CLLB beantragte daher bei Gericht, dass von Seiten der Anleger auf Kosten der Debi Select ein  Wirtschaftsprüfer/Steuerberater beauftragt werden kann, um die ausstehenden Bilanzen zu erstellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Gericht gab dem Antrag Recht und verurteilte die Debi Select darüber hinaus zur Zahlung eines Auslagenvorschusses von € 10.000,00, damit ein Wirtschaftsprüfer / Steuerberater mit der Erstellung der ausstehenden Auseinandersetzungsbilanz beauftragt werden kann. Auch für die in diesem Zusammenhang angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten sind von der Debi Select zu erstatten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In anderen Klageverfahren, die von Seiten der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte gegen diverse Debi Select Fonds eingereicht wurden, hat die Fondsgesellschaft die Ansprüche nunmehr teilweise anerkannt. Auch hier sind die Anwalts- und Gerichtskosten von der Fondsgesellschaft zu erstatten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Der von der Geschäftsführung der Debi Select auf der Gesellschafterversammlung versprochene gemeinsame Weg von Anlegern / Geschäftsführung / Anwälten ist für mich bis heute nicht ansatzweise erkennbar“ erklärt Rechtsanwalt Cocron, der bereits mehr als 100 Anleger der Debi Select Gruppe vertritt. „Vielmehr hinterlässt das Verhalten der Geschäftsführung der Debi Select den Eindruck entstehen, dass lediglich weitere Zeit gewonnen werden soll“, ergänzt Rechtsanwalt Cocron.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Anleger der diversen Debi Select Fonds fragen sich nun, wie sie sich weiter verhalten sollen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits eine Vielzahl von Klagen gegen verschiedene Fonds der Debi Select Gruppe sowie diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. „Mehrere Prospekthaftungsklagen gegen die Prospektverantwortlichen auf Seiten der Debi Select, wurde ebenfalls bereits eingereicht“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zwischenzeitlich konnte für einen von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger mit einer Haftpflichtversicherung eines Anlageberaters ein Vergleich geschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung des Beraters erstattete dem Anleger einen fünfstelligen Betrag nebst den bisher entstandenen Anwaltskosten, nachdem ihr der Entwurf der Klageschrift zugestellt wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sollten Anleger der Debi Select Fonds von ihren Anlageberatern nicht, oder nicht vollständig über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt worden sein, kommen nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich immer auch Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Diese richten sich gegen den Berater, nicht aber gegen die Fondsgesellschaft selbst.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Dies gilt für die Anleger der Debi Select Classic Fonds GbR und die Anleger der Debi Select Flex Fonds GbR.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.  Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.</p>
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		<title>SEB Immoinvest wird abgewickelt &#8211; CLLB Rechtsanwälte informieren über Handlungsoptionen</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/05/seb-immoinvest-wird-abgewickelt-cllb-rechtsanwalte-informieren-uber-handlungsoptionen/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 14:01:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[München, 08.05.2012 – Nun ist es traurige Gewissheit: Der Immobilenfonds SEB Immoinvest, in den über 300.000 Anleger mehr als 6 Mrd. Euro investiert haben, wird aufgelöst. Die freien Finanzmittel des Fonds hatten nicht ausgereicht, um die Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen. Zahlreiche offene Immobilienfonds befinden sich in der Krise. Jetzt hat es mit dem SEB [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>München, 08.05.2012 – </strong>Nun ist es traurige Gewissheit: Der Immobilenfonds SEB Immoinvest, in den über 300.000 Anleger mehr als 6 Mrd. Euro investiert haben, wird aufgelöst. Die freien Finanzmittel des Fonds hatten nicht ausgereicht, um die Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen.<span id="more-756"></span></p>
<p>Zahlreiche offene Immobilienfonds befinden sich in der Krise. Jetzt hat es mit dem SEB Immoinvest ein Schwergewicht erwischt, das nunmehr abgewickelt werden muss. Zahlreiche Anleger fragen sich, wie sie sich unter diesen Umständen verhalten sollen.</p>
<p>Für die Anleger bestehen nunmehr drei Handlungsoptionen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Fondsanleger vertritt. </p>
<p>Die Anleger können das Abwicklungsverfahren abwarten, die Anteile über die Börse verkaufen oder ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen.</p>
<p>Anleger, die am Abwicklungsverfahren teilnehmen, brauchen einen langen Atem, da der Fonds in Abstimmung mit der Bafin zum 30.04.2017 aufgelöst wird. Der Fonds ist in 132 Immobilien investiert, die im Zuge der Fondsauflösung verkauft werden. Die erste Auszahlung an die Anleger soll im Juni dieses Jahres erfolgen, anschließend sind weitere halbjährliche Ausschüttungen geplant. Ob die Anleger letztlich das von ihnen investierte Kapital vollständig wiedererhalten werden, ist ungewiss.</p>
<p>Den Anlegern steht auch die Möglichkeit offen, ihre Anteile an dem Immobilienfonds über die Börse veräußern, was aber ebenfalls zu Verlusten führen kann. </p>
<p>Anleger, die sich schadlos halten möchten, sollten daher prüfen, ob ihnen nicht Ansprüche gegen Dritte zustehen. Fondsinvestoren sind nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie die Fondsanteile auf Beratung hin erworben haben, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger über die Risiken des Anlageprodukts zutreffend und vollständig aufzuklären. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass der Fonds geschlossen wird oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.</p>
<p>Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile an der Börse verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.   </p>
<p>Zu beachten ist die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche, die unter gewissen Umständen schon drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile eintritt. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.</p>
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		<item>
		<title>Santander Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt P) &#8211; Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht: CLLB Rechtsanwälte vertreten betroffene Anleger</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/05/santander-kapitalprotekt-p-vormals-seb-kapitalprotekt-p-verjahrung-von-schadensersatzanspruchen-droht-cllb-rechtsanwalte-vertreten-betroffene-anleger/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 07:29:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Berlin, 04.05.2012 – Eine sichere zur Altersvorsorge Kapitalanlage sollte es sein, versprach der Bankberater der SEB einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte. Davon kann indes keine Rede sein: der Kapitalprotekt P teilt nun das Schicksal zahlreicher offener Immobilienfonds und ist geschlossen worden. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie in absehbarer Zeit nicht an ihr Geld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Berlin, 04.05.2012 </strong>– Eine sichere zur Altersvorsorge Kapitalanlage sollte es sein, versprach der Bankberater der SEB einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte. Davon kann indes keine Rede sein: der Kapitalprotekt P teilt nun das Schicksal zahlreicher offener Immobilienfonds und ist geschlossen worden. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie in absehbarer Zeit nicht an ihr Geld herankommen.<span id="more-752"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der als Dachfonds konzipierte Kapitalprotekt P investierte seinerseits in eine Reihe von insbesondere offenen Immobilienfonds, die ihrerseits geschlossen wurden, weil zu viele, oft auch institutionelle Anleger, gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben wollten, was die Liquidität der Immobilienfonds nicht hergab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für etliche Anleger kam diese Entwicklung völlig überraschend, wurde der Kapitalprotekt P doch als vor allen Dingen sicheres Produkt angepriesen. Anleger waren für diese Sicherheit bereit, sich mit niedrigeren Wertzuwächsen zu begnügen. Zudem wurde der Fonds oft mit dem Argument empfohlen, dass die Anteile börsentäglich zurück genommen werden würden. Das Risiko, dass der Fonds geschlossen werden könnte, wurde in den CLLB Rechtsanwälte bekannten Fällen nicht erwähnt. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei mit Büros in Berlin, München und Zürich meint hierzu, dass dieses Risiko jedoch seit Schließung der ersten offenen Immobilienfonds Ende 2008 nicht mehr hätte verschwiegen werden dürfen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die aktuelle Situation setzt die Anleger unter großen Zugzwang, da Schadensansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sehr kurzen Verjährungsfristen unterliegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Bombosch empfehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten, äußerst zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.</p>
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		<item>
		<title>Schiffsfonds in der Krise – Teil 20: Insolvenzantrag der MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/05/schiffsfonds-in-der-krise-%e2%80%93-teil-20-insolvenzantrag-der-ms-%e2%80%9epride-of-madrid%e2%80%9c-und-ms-%e2%80%9epride-of-paris%e2%80%9c/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 14:35:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[München, den 02. Mai 2012: Wie vor kurzem bekannt wurde, wurde für die MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ Schifffahrtsgesellschaft mbH &#38; Co. KG vor dem Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt (517 IN 3/12 und 517 IN 4/12). Am 25. April 2012 um 16.15 Uhr und 16.20 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>München, den 02. Mai 2012: Wie vor kurzem bekannt wurde, wurde für die MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ Schifffahrtsgesellschaft mbH &amp; Co. KG vor dem Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt (517 IN 3/12 und 517 IN 4/12). Am 25. April 2012 um 16.15 Uhr und 16.20 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerinnen angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bestellt.<span id="more-750"></span></p>
<p>Überraschend ist die Insolvenz der Unternehmen, deren Fondsvolumen sich auf je 10 Millionen Euro beläuft, aber keineswegs. Die MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ (ehemals MS „Beluga Fascination“ und MS „Beluga Flirtation“) hatten bereits seit einiger Zeit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die die Schiffe finanzierende Bank hat nun dem Sanierungskonzept aber wohl endgültig ihre Zustimmung verweigert. </p>
<p>Auch, wenn die Insolvenz des Fonds für die Anleger wohl zu erheblichen Verlusten, möglicherweise sogar zu einem Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht unbedingt chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nachgekommen sind“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen. </p>
<p>Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.</p>
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		<item>
		<title>IVG Euroselect Zwölf GmbH &amp; Co KG (“London Wall“) &#8211; Wieder keine Ausschüttung – Anleger wehren sich</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/04/ivg-euroselect-zwolf-gmbh-co-kg-%e2%80%9clondon-wall%e2%80%9c-wieder-keine-ausschuttung-%e2%80%93-anleger-wehren-sich/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 09:59:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Berlin, 27.04.2012 – Im Internet wird berichtet, dass nunmehr zum dritten Mal in Folge keine planmäßigen Ausschüttungen erfolgen sollen. Der Fonds hat im Wesentlichen zwei Probleme. Er finanziert den Erwerb des Fondsobjekts nicht nur über die Kommanditeinlagen der Anleger, sondern auch über ein größeres Darlehen. In diesem Darlehensvertrag ist vereinbart, dass das Gebäude als Kreditsicherheit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Berlin, 27.04.2012 </strong>– Im Internet wird berichtet, dass nunmehr zum dritten Mal in Folge keine planmäßigen Ausschüttungen erfolgen sollen.<span id="more-748"></span></p>
<p>Der Fonds hat im Wesentlichen zwei Probleme. Er finanziert den Erwerb des Fondsobjekts nicht nur über die Kommanditeinlagen der Anleger, sondern auch über ein größeres Darlehen. In diesem Darlehensvertrag ist vereinbart, dass das Gebäude als Kreditsicherheit dient. Ergänzt wird dies durch eine sog. loan-to-value-Klausel, wonach das offene Darlehen einen gewissen Prozentsatz des Gebäudewertes nicht überschreiten darf. Erstmals Ende 2009 wurde der Wert verletzt, weshalb höhere Leistungen auf das Darlehen beansprucht werden konnten, was zu Lasten der Rendite geht. Hintergrund waren gefallene Büromarktpreise in London.</p>
<p>Hinzu kommt, dass der Hauptmieter ING signalisiert hat, den 2016 auslaufenden Mietvertrag nicht verlängern zu wollen. Solange ein Nachmieter nicht gefunden ist und die neuen Mietkonditionen nicht bekannt sind, droht dem Fonds ein Mieteinnahmenverlust, was wiederum den Verkehrswert drückt, so dass der LTV-Wert nicht einzuhalten ist und höhere Darlehenskosten entstehen.</p>
<p>Einige Anleger sind der Auffassung, vor Zeichnung von den Banken, die ihnen die Beteiligung an dem Fonds empfohlen haben, nicht korrekt über die mit dem Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt worden zu sein. Dies würde Schadensersatzansprüche der Anleger begründen, die auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet sind. Gelingt deren Durchsetzung, so haben sich die Anleger von den sich realisierenden Risiken des Fonds befreit und wären so gestellt, als hätten sie sich nie an dem Fonds beteiligt. CLLB Rechtsanwälte sind insoweit von mehreren Anlegern mit der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche beauftragt worden.</p>
<p>CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich sind auf derartige Verfahren spezialisiert und vertreten auch Anleger des Parallelfonds IVG Euroselect Vierzehn. Dabei haben mehrere Landgerichte die Rechtsauffassung von CLLB Rechtsanwälte bestätigt und den dortigen Anlegern Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen. Dabei kamen die Gerichte u. a. zu der Überzeugung, dass die Banken für die Vermittlung Rückvergütungen erhalten haben, über die sie die Anleger hätten aufklären müssen. Grundgedanke dabei ist es, dass ein Anleger wissen muss, welches finanzielle Eigeninteresse der Bank mit der Fondsvermittlung verknüpft ist, um so die Motivation der Bank für die Empfehlung zur Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds abschätzen zu können.</p>
<p>Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich rät allen betroffenen Anlegern, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Wichtig dabei ist es, nicht zu lange zu warten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass laufende Verjährungsfristen unbeachtet bleiben.</p>
<p>Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de</p>
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		<title>IVG Euroselect Vierzehn GmbH &amp; Co. KG (“The Gherkin“) &#8211; CLLB Rechtsanwälte schließen vor den Landgerichten Bochum und Kiel für geschädigte Anleger weitere Vergleiche mit der Deutschen Bank</title>
		<link>http://cllb.de/blog/2012/04/ivg-euroselect-vierzehn-gmbh-co-kg-%e2%80%9cthe-gherkin%e2%80%9c-cllb-rechtsanwalte-schliesen-vor-den-landgerichten-bochum-und-kiel-fur-geschadigte-anleger-weitere-vergleiche-mit-der-deutschen/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 09:43:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Berlin, 26.04.2012 – In zwei weiteren Verfahren ist es CLLB Rechtsanwälte gelungen, Anlegern zu helfen, die in den geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH &#38; Co. KG investiert haben. &#160; Der Fonds, der auf der Hamburger Zweitmarktbörse zuletzt mit nur noch rund 20 % gehandelt wurde, befindet sich seit einiger Zeit in Schieflage. Bemerkenswert dabei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Berlin, 26.04.2012 </strong>– In zwei weiteren Verfahren ist es CLLB Rechtsanwälte gelungen, Anlegern zu helfen, die in den geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH &amp; Co. KG investiert haben.<span id="more-746"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Fonds, der auf der Hamburger Zweitmarktbörse zuletzt mit nur noch rund 20 % gehandelt wurde, befindet sich seit einiger Zeit in Schieflage. Bemerkenswert dabei ist, dass der Fonds die Mieten nahezu wie prospektiert einnimmt. Das Problem bildet ein Darlehen des Fonds, dass dieser in Schweizer Franken aufgenommen hat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine massive Aufwertung des Schweizer Franken einhergehend mit rückläufigen Büroimmobilienpreisen in London hatte dazu geführt, dass die britische Immobilie nicht mehr ausreichend Sicherheit darstellte für den Darlehensvertrag in Schweizer Franken. Die Banken verlangten vom Fonds höhere Zinsen, die Ausschüttungen mussten eingestellt werden. Soweit CLLB Rechtsanwälte informiert sind, wurde bis heute keine endgültige Lösung mit dem Bankenkonsortium ausgehandelt. Sollte eine solche Lösung nicht ausgehandelt werden können, erscheint eine Darlehenskündigung als worst-case Szenario denkbar, was fatale Folgen für die Anleger haben dürfte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zwei Anleger sahen sich von der Deutschen Bank schlecht über die mit dem Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt und entschlossen sich zu einer Klage gegen die Bank. Zur Beilegung der Streitigkeiten wurden nunmehr Vergleiche abgeschlossen, die die wirtschaftliche Situation der Anleger insgesamt sehr verbessern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, der bereits Urteile zu Gunsten von Anlegern des Fonds wegen fehlerhafter Anlageberatung erstritten und die beiden Anleger vertreten hat, empfiehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Debi Select – CLLB Rechtsanwälte informiert &#8211; Bericht über die Gesellschafterversammlungen am 21./22.04.2012 in Essenbach &#8211; Anlegergelder in Weißrussland?</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 08:48:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[München, Berlin, 23.04.2012 Am 21./22.04.2012 fanden nunmehr unter Beteiligung der von der Debi Select Verwaltungs- GmbH beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Klumpe Schroeder &#38; Partner die lange erwarteten Gesellschafterversammlungen zu den Fonds Debi Select Classic GbR, Debi Select flex GbR und Debi Select Classic fonds 2 GmbH &#38; Co. KG  statt. Rechtsanwalt István Cocron, Partner der Kanzlei CLLB [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>München, Berlin, 23.04.2012<br />
Am 21./22.04.2012 fanden nunmehr unter Beteiligung der von der Debi Select Verwaltungs- GmbH beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Klumpe Schroeder &amp; Partner die lange erwarteten Gesellschafterversammlungen zu den Fonds Debi Select Classic GbR, Debi Select flex GbR und Debi Select Classic fonds 2 GmbH &amp; Co. KG <span id="more-743"></span> statt.</p>
<p>Rechtsanwalt István Cocron, Partner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nahm gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Michael Hofer für die von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger an den Versammlungen in Esslingen bei Landshut teil. </p>
<p>Der von Seiten der Debi Select Verwaltungs- GmbH beauftragte Rechtsanwalt Werner Klumpe erklärte gleich zu Beginn der Veranstaltung, dass auch ihm noch immer nicht sämtliche Unterlagen und Informationen vorliegen, um die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse auf Seiten der Debi Select beurteilen zu können.</p>
<p>Es wurde sodann über die Qualität der von der Debi Select verwendeten Emissionsprospekte und eine mögliche Prospekthaftung gesprochen. Anlageberater, die den Prospekt der Debi Select als Vertriebsmittel eingesetzt haben, müssen ggf. im Rahmen der Plausibilitätsprüfung auch für Prospektfehler der Debi Select haften. </p>
<p>Herr Rechtsanwalt Klumpe erklärte sodann weiter, dass sich die Debi Select nun bemühen werde, mehr Transparenz zu zeigen. Die durch eine Vielzahl von Anlegern geltend gemachten Einsichtsrechte in die Geschäftsunterlagen sollen zeitnah erfüllt werden. Zwischenzeitlich seien – so Herr Rechtsanwalt Klumpe weiter- mehr als 100 Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung der Interessen der Anleger der diversen Debi Select Fonds beauftragt worden.</p>
<p>Herr Klumpe bestätigte weiter, dass ihm derzeit nicht vollständig bekannt ist, über welche Vermögenswerte die Debi Select Fonds derzeit noch verfügen. </p>
<p>Offenbar seien aus den Anlegergeldern diverse Biogaskraftanlagen in Weissrussland finanziert worden.</p>
<p> Ob diese Anlagen aber tatsächlich im Eigentum der Debi Select stehen, bzw. entsprechend werthaltige Sicherungsrechte für die Fonds vereinbart wurden, sei derzeit ungeklärt. Von diesen Kraftwerken seien drei bereits fertig gestellt. Für die restlichen Kraftwerke würden noch Investoren gesucht. </p>
<p>Auf Nachfrage erklärte der Geschäftsführer der Debi Select, Herr Josef Geltinger im Rahmen der Veranstaltung am Nachmittag des 21.04.2012 wörtlich: </p>
<p align="center"><em>„Die Erlöse aus den Kraftwerken stehen zu 100% den Debi Select Fonds zu.“</em></p>
<p> Allerdings, so Herr Gelinger weiter, würden die Erlöse derzeit in die Fertigstellung weiterer Kraftwerke reinvestiert. </p>
<p>Entsprechende Verträge, aus denen sich nachvollziehen lässt, dass die Erträge aus den Kraftwerken tatsächlich den Debi Select Fonds zustehen, wurden den von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern bisher jedoch nicht vorgelegt. </p>
<p>„Wir werden die Abschrift der Verträge, wonach die Erlöse aus den Kraftwerken den Debi Select Fonds zustehen soll, unverzüglich bei den anwaltlichen Vertretern der Debi Select Fonds anfordern und davon die Ausrichtung unseres weiteren Vorgehens abhängig machen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger diverser Debi Select Fonds vertritt.</p>
<p>Nach den Ausführungen des Herrn Geltinger handelt es sich bei den oben genannten Kraftwerken und die einzigen nennenswerte Vermögenswerte (Assets) der Debi Select Fonds.</p>
<p>Auf Nachfrage aus Kreisen der Anleger, warum nunmehr offenbar in Kraftwerke und nicht in Factoring investiert worden sei, erklärte Herr Geltinger, dass nicht in Kraftwerke investiert worden sei, sondern die Finanzierung dieser Kraftwerke „gefactored“ wurde. Weitere Ausführungen wurden hierzu nicht gemacht. </p>
<p>Es wurde sodann über mögliche Prospekthaftungsansprüche gegen Verantwortliche der Debi Select Fonds diskutiert, die sich daraus ergeben könnten, dass die Gelder nunmehr in Weißrussland investiert wurden.</p>
<p> An mehreren Stellen der Veranstaltung musste der Geschäftsführer der Fonds einräumen, dass ihm Teile der von den Anlegern geforderten Informationen nicht vorliegen. </p>
<p>Insbesondere die Finanzierungskette der Anlegergelder vom Zeitpunkt der Einzahlung in den Fonds bis zur Finanzierung der Kraftwerke in Weißrussland sei bis heute nicht vollständig nachvollziehbar. Die fehlenden Informationen führten teilweise zu großem Unmut unter den Anlegern.</p>
<p>Auch war die Bilanz für das Geschäftsjahr 2010 bis zum Ende der Gesellschafterversammlungen nicht fertig gestellt. Den Anlegern wurde lediglich ein Kurzbericht überreicht.</p>
<p>Sodann wurde von Herrn Rechtsanwalt Klumpe und Herrn Josef Geltinger gemeinsam für einen Sanierungsversuch der Fonds geworben. </p>
<p>Es solle versucht werden, die Erlöse aus den Kraftwerken in Weißrussland zu sichern und endgültig den Fonds zuzuführen. Die Anleger könnten sodann entscheiden, ob die weiteren im Bau befindlichen Kraftwerke fertig gestellt, oder die bereits erstellten Kraftwerke verkauft werden sollen. Als Alternative wurde den Anlegern die Liquidation der Fonds in Aussicht gestellt. </p>
<p>„Solange die Anleger nicht vollständig darüber informiert sind, wie es sich mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentumsverhältnissen der Kraftwerke in Weißrussland verhält, ist aus unserer Sicht den Anlegern eine Abstimmung über den weiteren Fortgang der Fondsgesellschaften nicht möglich,“ erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.</p>
<p>Hinzu kommt, dass sich die Anleger der Debi Select Fonds nicht an Kraftwerken in Weißrussland, sondern am Erwerb von Forderungen beteiligen wollten, die durch Wertpapiere und/oder Lebensversicherungen abgesichert sein sollten. </p>
<p>Anleger der diversen Debi Select Fonds fragen sich nun, wie sie sich weiter verhalten sollen.</p>
<p>Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits mehrere Klagen gegen verschiedene Fonds der Debi Select Gruppe sowie diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. „Mehrere Prospekthaftungsklagen gegen die Prospektverantwortlichen auf Seiten der Debi Select, wurde ebenfalls bereits eingereicht“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. </p>
<p>Zwischenzeitlich konnte für einen von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger mit einer Haftpflichtversicherung eines Anlageberaters ein Vergleich geschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung des Beraters erstattete dem Anleger einen fünfstelligen Betrag nebst den bisher entstandenen Anwaltskosten, nachdem ihr der Entwurf der Klageschrift zugestellt wurde.</p>
<p>Anleger berichten in letzter Zeit verstärkt, dass ihnen von Seiten verschiedener Anlageberater empfohlen wurde, ihre für die Altersvorsorge abgeschlossenen Lebensversicherungen zu kündigen und den sich daraus ergebenden Erlös in die Fonds der Debi Select Gruppe zu investieren. </p>
<p>Auffallend ist, dass Anlegberater aus den unterschiedlichsten Teilen Deutschland den Anlegern dazu geraten haben, ihre bestehenden Lebensversicherungen über eine Gesellschaft mit dem Namen „Inter Consult Factoring“ zu veräußern.</p>
<p>Ein Blick ins Handelsregister zeigt, dass die Gesellschaft ursprünglich ihren Sitz in Landshut hatte, wie auch die Debi Select. </p>
<p>Weiter ergibt sich aus dem Handelsregister, dass ursprünglich auch die StiKon Treuhand GmbH als Kommanditistin an der Inter Consult Factoring beteiligt war. Der Name StiKon Treuhand GmbH dürfte den Anleger der diversen Debi Select Fonds ebenfalls bekannt sein. </p>
<p>„Sollte sich im Rahmen der weiteren Ermittlungen ergeben, dass die Inter Consult Factoring im Interesse der Debi Select Gruppe gehandelt haben sollte und den Anlageberatern nicht nur von der Debi Select für die Vermittlung der Debi Select Beteiligungen, sondern zudem auch noch von der Inter Consult Factoring Provisionen für den Erwerb der Lebensversicherung gezahlt worden sind, eröffnen sich weitere Anspruchsgrundlagen für Anleger der Debi Select Fonds“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB.</p>
<p>Sollten Anleger der Debi Select Fonds von ihren Anlageberatern nicht, oder nicht vollständig über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt worden sein, kommen nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich immer auch Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Diese richten sich gegen den Berater, nicht aber gegen die Fondsgesellschaft selbst.</p>
<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären. </p>
<p>Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Dies gilt für die Anleger der Debi Select Classic Fonds GbR und die Anleger der Debi Select Flex Fonds GbR.</p>
<p>Diese Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten. </p>
<p>Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern. </p>
<p>Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen. </p>
<p>CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.</p>
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		<title>BAC Life Trust: Lebensversicherungsfonds werben um Darlehen zur Vermeidung der Insolvenz &#8211; CLLB Rechtsanwälte beraten Anleger</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 17:00:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[ München, 10.04.2012: Nach Informationen der CLLB Rechtsanwälte werben die BAC Life Trust Fonds 6 und 11 inzwischen um Gesellschafterdarlehen, um eine konkret bevorstehende Insolvenz noch abwenden zu können. Konkret wird für ein Gesellschafterdarlehen beim BAC Life Trust 6 mit einer Verzinsung von 12 % geworben. Allerdings werden die Anleger unter Zeitdruck gesetzt, da sie bis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong>München, 10.04.2012: Nach Informationen der CLLB Rechtsanwälte werben die BAC Life Trust Fonds 6 und 11 inzwischen um Gesellschafterdarlehen, um eine konkret bevorstehende Insolvenz noch abwenden zu können. Konkret wird für ein Gesellschafterdarlehen beim BAC Life Trust 6 mit einer Verzinsung von 12 % geworben. Allerdings werden die Anleger unter Zeitdruck gesetzt, da sie bis zum 30.04.2012 sich entscheiden müssen, ob sie den Zuschuss leisten wollen oder nicht.<span id="more-741"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Konkret heißt es in einem der CLLB Rechtsanwälte vorliegenden Schreiben:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>„Wen nicht innerhalb der nächsten Wochen zusätzliche Geldmittel in Form eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung gestellt werden, muss der Fonds – trotz der indirekt gehaltenen Beteiligungen an 30 über die North Channel Bank erfolgreich finanzierten werthaltigen Policen und unabhängig von der ungeklärten Situation bei LTAP – Wells Fargo – Insolvenz anmelden.“</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Jeder Anleger der betroffenen BAC Fonds sollte sich gut überlegen, ob er noch weiters Geld in den Fonds investieren möchte, da selbst bei Zahlung der Darlehen nicht sicher gestellt wird, dass in einigen Jahren dennoch Insolvenz angemeldet werden muss.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Anleger der BAC Life Trust Fonds vertritt, steht den nunmehr verunsicherten Anlegern bei der Frage, wie sie sich nunmehr verhalten sollen, beratend zur Seite.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben der Frage, ob nunmehr weiteres Geld in die Fondsbeteiligung investiert werden soll, stellt sich auch die Frage, ob der Anleger bei seiner Beteiligung alle nunmehr offenbar werdenden Risiken auch vorher kannte und diesbezüglich von der Bank oder einem unabhängigen Berater auch informiert wurde. In einigen Fällen war die Beratung hinsichtlich der Risiken unzureichend. In zahlreichen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Fällen wurde sogar die besondere Sicherheit dieser Fonds mehrfach hervorgehoben. Für die Anleger, die fehlerhaft beraten wurden, stehen Schadensersatzansprüche zu, die bis hin zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung geht. CLLB Rechtsanwälte haben hier bereits erste Klagen gegen Banken und freie Berater eingereicht.</p>
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		<item>
		<title>IVG Euroselect Zwölf GmbH &amp; Co KG (“London Wall“) &#8211; Schwierigkeiten des Fonds – CLLB Rechtsanwälte vertritt Anleger</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 07:02:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Berlin, 05.04.2012 – CLLB Rechtsanwälte hatten bereits berichtet, dass der Fonds in Schwierigkeiten ist. Der Hauptmieter ING hat durchblicken lassen, dass nicht beabsichtigt ist, den 2016 auslaufenden Mietvertrag zu prolongieren. &#160; In der Fondszeitung wurde nunmehr berichtet, dass die im Darlehensvertrag des Fonds vorgeschriebene Beleihungswertgrenze nicht eingehalten wurde. Internetberichten zufolge soll der Wert der Fonds [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Berlin, 05.04.2012 </strong>– CLLB Rechtsanwälte hatten bereits berichtet, dass der Fonds in Schwierigkeiten ist. Der Hauptmieter ING hat durchblicken lassen, dass nicht beabsichtigt ist, den 2016 auslaufenden Mietvertrag zu prolongieren.<span id="more-736"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In der Fondszeitung wurde nunmehr berichtet, dass die im Darlehensvertrag des Fonds vorgeschriebene Beleihungswertgrenze nicht eingehalten wurde. Internetberichten zufolge soll der Wert der Fonds um 23,5 Prozent seit dem Erwerb des Objekts gefallen sein. Konsequenz: der Fonds wird dieses Jahr wohl keine Ausschüttungen leisten können, da die Verletzung der sog. loan-to-value Klausel zu finanziellen Mehraufwendungen des Fonds führen, die zu Lasten der Rendite gehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger des IVG Euroselect Zwölf, die sich in Bezug auf die Risiken des Fonds falsch beraten sehen von den Banken, die ihnen die Beteiligung an dem geschlossenen Fonds empfohlen und vermittelt haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich rät allen betroffenen Anlegern, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen. Ansatzpunkte gibt es zahlreiche: so haben mehrere Landgerichte bereits zugunsten von CLLB Rechtsanwälte  vertretenen Anlegern des Fonds IVG Euroselect 14 entschieden, dass die beratenden Banken über vereinnahmte Provisionen und Rückvergütungen hätten aufklären müssen. Insgesamt muss ein Anleger grundsätzlich über sämtliche entscheidungserheblichen Risiken vor Zeichnung informiert werden. U. a. die ltv-Problematik birgt nach Ansicht von Rechtsanwalt Bombosch derartige aufklärungspflichtige Risiken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BAC Life Trust: Anleger in Gesellschafterversammlungen mit Insolvenzszenarien konfrontiert</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 07:22:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>CLLB Rechtsanwälte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[München, 02.04.2012: Im März fanden seitens des Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC) Gesellschafterversammlungen hinsichtlich 8 der aufgelegten Lebensversicherungsfonds BAC Life Trust statt. In diesen Gesellschafterversammlungen wurden die Anleger mit drohenden Insolvenzszenarien konfrontiert. Nach offiziellen Meldungen haben sich 8000 deutsche Anleger mit ca. $ 175 Mio. an den verschiedenen BAC Life Trust Fonds beteiligt. Den Anlegern wurden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>München, 02.04.2012: Im März fanden seitens des Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC) Gesellschafterversammlungen hinsichtlich 8 der aufgelegten Lebensversicherungsfonds BAC Life Trust statt. In diesen Gesellschafterversammlungen wurden die Anleger mit drohenden Insolvenzszenarien konfrontiert. Nach offiziellen Meldungen haben sich 8000 deutsche Anleger mit ca. $ 175 Mio. an den verschiedenen BAC Life Trust Fonds beteiligt. <span id="more-733"></span>Den Anlegern wurden die BAC Life Trust Fonds Beteiligungen oftmals so vorgestellt, dass in den lukrativen US-Policen Markt investiert würde. Auf dem US-Zweitmarkt sollten günstig Lebensversicherungen gekauft werden, die garantierte Ablaufleistungen bieten würden. Oftmals wurde den Anlegern jedoch verschwiegen, dass tatsächlich in großem Umfang Risikolebensversicherungen gekauft und damit die Lebensversicherungen erst zur Auszahlung kommen würden, wenn die ursprünglich Versicherten versterben. Tatsächlich wird bei den BAC Life Trust Fonds damit vielfach auf den Tod von Menschen gewettet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei der Konzeption der Lebensversicherungsfonds hatte man nach offiziellen Angaben eingeplant, dass die ursprünglich Versicherten weniger lang leben würden, als es nunmehr der Fall ist. Unter anderem aus diesem Grund sind die BAC Life Trust Fonds teilweise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten.  </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger und hat vergangene Woche hinsichtlich des Lebensversicherungsfonds BAC Life Trust 6 Klage gegen die Sparda Bank International eingereicht. Auf Grundlage des vom Kläger zur Beratung dargestellten Sachverhalts bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. So wurde der Kläger nach seiner Darstellung nicht über die verschiedenen Risiken bei einer Beteiligung am BAC Life Trust 6 aufgeklärt und ferner nicht über die Provisionszahlungen an die Sparda International informiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Beratungsunternehmen zur vollständigen Risikoaufklärung verpflichtet. Banken bzw. die über Tochterfirmen ausgelagerten Beratungsunternehmen sind darüber hinaus verpflichtet, über ihr wirtschaftliches Eigeninteresse an der Vermittlung eines Fonds aufzuklären. Kommen sie ihren Pflichten nicht nach, machen sie sich ihren Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Den Anlegern wird daher empfohlen, ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz prüfen zu lassen.</p>
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